Workshops/Meetings in Lockdown-Zeiten: Kann man diese als Präsenzveranstaltung planen?

Aktuelle Einschätzung der Gesamtlage und unsere Empfehlung, 29.12.2020

Viele Unternehmer haben für den Jahresbeginn wichtige Meetings geplant. Wir alle wissen, wie hilfreich es sein kann, das ganze Team zu versammeln und auf die Richtung fürs neue Jahr einzuschwören – aber dieses Jahr ist alles anders. Was bedeutet das nun für geplante Workshops und Meetings mit der Belegschaft zum Jahresbeginn? Wir haben für euch recherchiert und bieten euch hier eine Übersicht der wichtigsten aktuellen Informationen aus verschiedenen, verlässlichen Quellen und eine Empfehlung.

  1. Aktuelle Fallzahlen
  2. Aktuelle Einschätzung der Regierung
  3. Corona Verordnungen der Bundesländer
  4. Handlungsempfehlungen für Unternehmer und Arbeitgeber
  5. Die Hppyppl Empfehlung

1. Aktuelle Fallzahlen

„Nach wie vor ist eine hohe Anzahl an Übertragungen in der Bevölkerung in Deutschland zu beobachten. Das RKI schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt als sehr hoch ein. $Gestern wurden 10.976 neue Fälle und 348 neue Todesfälle übermittelt. Die Inzidenz der letzten 7 Tage liegt deutschlandweit bei 158 Fällen pro 100.000 Einwohner (EW). Aktuell weisen fast alle der 412 Kreise eine hohe 7-Tage-Inzidenz auf. Die 7-Tage-Inzidenz liegt in 321 Kreisen bei >100 Fällen/100.000 EW, davon in 41 Kreisen bei >250-500 Fällen/100.000 EW und in 4 Kreisen bei über 500 Fällen/100.000 EW“

Es gibt vermutlich eine hohe Dunkelziffer an Infizierten. Hinweis des RKI: „Während der Weihnachtsfeiertage, zum Jahreswechsel und an den umgebenden Tagen ist bei der Interpretation der Fallzahlen zu beachten, dass zum einen meist weniger Personen einen Arzt aufsuchen, dadurch werden weniger Proben genommen und weniger Laboruntersuchungen durchgeführt. Dies führt dazu, dass weniger Erregernachweise an die zuständigen Gesundheitsämter gemeldet werden. Zum anderen kann es sein, dass nicht alle Gesundheitsämter und zuständigen Landesbehörden an allen Tagen an das RKI übermitteln.“

Quelle: RKI https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Dez_2020/2020-12-28-de.pdf?__blob=publicationFile

2. Aktuelle Einschätzung der Regierung

Kanzleramtschef Braun sagte (…), er gehe davon aus, dass man bei den anstehenden Bund-Länder-Beratungen am 5. Januar die Pandemielage noch nicht überschauen und einschätzen könne, so dass die Einschränkungen des öffentlichen Lebens über den 10. Januar hinaus fortgesetzt werden müssten.
Angesichts von mittlerweile mehr als 30.000 Corona-Toten in Deutschland dürfe man zudem die Auflagen nicht zu früh lockern. (…) die Bevölkerung müsse sich darauf einstellen, bis März mit Einschränkungen zu leben. 

Quelle: Deutschlandfunk, Verlängerung des Lockdowns wahrscheinlich, veröffentlicht am 28.12. 2020 https://www.deutschlandfunk.de/coronavirus-pandemie-verlaengerung-des-lockdowns.2932.de.html?drn:news_id=1210258

3. Corona Verordnungen der Bundesländer

Es lohnt sich außerdem, die aktuellen Verordnungen des jeweiligen Bundeslandes zu prüfen, hier fassen wir exemplarisch die wichtigsten Punkte für Arbeitgeber aus unserem Heimatbundesland Rheinland Pfalz zusammen.

Auszüge aus: Vierzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz:

Jede Person wird angehalten, nähere und längere Kontakte zu anderen Personen auf ein Minimum zu reduzieren und den Kreis der Personen, zu denen nähere oder längere Kontakte bestehen, möglichst konstant zu lassen.

(2) Erlaubt sind 1. Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen oder dienstlichen Anlässen, bei denen Personen unmittelbar zusammenarbeiten müssen*, einschließlich der erforderlichen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Flächen, sowie aus bildungs-, prüfungs- oder betreuungsrelevanten Gründen, 2. Zusammenkünfte bei Stellen und Einrichtungen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen. Für Zusammenkünfte nach Satz 1 gilt § 1 Abs. 2 Satz 1 nicht. Es gilt die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4.

(8) Jede weitere Veranstaltung oder Zusammenkunft von Personen im öffentlichen Raum oder in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumen, die nicht unter besondere Regelungen dieser Verordnung fallen, ist, vorbehaltlich des Selbstorganisationsrechts des Landtags und der Gebietskörperschaften, untersagt.

(2) Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe sind unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen befugt, ihre Tätigkeit auszuüben. Das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 sowie die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4 sind einzuhalten.

*Anmerkung: Anhand dieser Beispiele lässt sich gut abwägen, wie das Wort „müssen“ ausgelegt werden kann – d.h. „wenn es gar nicht anders geht“

Quelle: 14. Corona Bekämpfungs Verordnung Rheinland-Pfalz vom 14.12.2020 https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/14._CoBeLVO_Konsolidierte_Fassung.pdf

4. Handlungsempfehlungen für Unternehmer und Arbeitgeber

hppyppl

„Ganz abgesehen von den arbeitsrechtlichen Fragen: Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben in ihrem Beschluss zum erneuten „Lockdown“ vom 13. Dezember 2020 alle Arbeitgeber „dringend gebeten zu prüfen“, ob „großzügige Home-Office-Lösungen vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021“ möglich sind.“

„Aufgrund ihrer generellen Fürsorgepflicht und der Vorgaben des Arbeitsschutzes, aber auch im betrieblichen Interesse müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass Beschäftigte ihre Arbeit ohne Ansteckungsrisiko erledigen können (ob bei Covid-19 oder anderen Krankheiten).“

Quelle: DGB https://www.dgb.de/themen/++co++c60477d4-a197-11ea-b1a6-001a4a16011a vom 22.12.2020

Praktische Empfehlungen für Gründer zum Thema Infektionsschutz bei Meetings:

  • Wenn möglich sollte von zu Hause gearbeitet werden
  • Maskenpflicht
  • Zusätzlich zur Maske auch einen Abstand von 1.5 Metern einhalten und wenn möglich auch Trennwände zwischen Menschen errichten
  • Regelmäßiges Stoß-Lüften (5 Minuten pro Stunde)
  • Regelmäßige Desinfektion der Hände und von allen Gegenständen, die von mehreren Personen angefasst werden: Türklingen, Computermäuse, Stifte, Tische etc.

Quelle: https://www.fuer-gruender.de/blog/coronavirus-schutzmassnahmen/ vom 13.11.2020

5. Die Hppyppl Empfehlung

Aus diesen verschiedenen Informationsquellen ergibt sich: Arbeitgeber haben aktuell die Wahl zwischen einem Treffen, bei dem alle Teilnehmer*innen in dicken Jacken mit Masken 1,5 Meter entfernt voneinander in einem großen, kalten, gut gelüfteten Raum sitzen, am besten noch durch Scheiben getrennt – oder einem online-Format.

Ganz abgesehen vom dennoch nicht auszuschließenden Gesundheitsrisiko für den Einzelnen: Falls sich untern den Teilnehmern des Workshops binnen 14 Tagen nach der Zusammenkunft auch nur ein einziger Verdachtsfall ergibt, könnte das zu einer angeordneten Quarantäne aller anderen Kontaktpersonen mit entsprechenden Auswirkungen auf das Weiterführen des Betriebes führen.

Wir sehen aufgrund unserer Erfahrung und Kenntnisse einige entscheidende Vorteile von gut moderierten Online-Meetings gegenüber Präsenz-Veranstaltungen unter erschwerten Auflagen:

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  • Teilnahme aus dem Home-Office bietet den sichersten Schutz vor Ansteckung
  • Die Mimik im Gesicht ist sichtbar – das vermeidet Missverständnisse
  • Menschen müssen nicht frieren und sind in ihrer gewohnten Umgebung, wo sie sich wahrscheinlich wohler fühlen
  • Menschen, die sich wohl fühlen, bringen sich mehr ein und geben mehr von sich preis, was wiederum die Qualität der Ergebnisse und die Wirkung des Workshops/Meetings positiv beeinflusst

Deswegen unsere Empfehlung: Wir raten von Präsenz-Meetings ab, weil die Risiken in keiner guten Relation zu den erwartbaren Ergebnissen stehen.

Wie kann dein Team-Workshop oder Kickoff zum Jahresbeginn im Online-Format ein Erfolg werden?
Wir beraten und unterstützen dich gern – ganz egal, ob du mit vier oder 40 Personen rechnest.

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